Setzen Sie auf unsere Nummer 1 unter den Sparkonten und profitieren Sie von einem attraktiven Zins. Dank einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kann sich Ihr Guthaben optimal entwickeln. Das Sparkonto 1 steht neuen und bestehenden Privatkundinnen und -kunden offen.
Mehr Zins auf neue Sparguthaben: Gelder von einer anderen Bank auf ein Sparkonto 1 bei der Bernerland Bank zu übertragen, lohnt sich. Ab Kontoeröffnung profitieren Sie während sechs Monaten von unserem Vorzugszins von 0,75 %. Anschliessend gilt der jeweils aktuelle Zinssatz für das Sparkonto 1.
Mehr Zins auf neue Sparguthaben: Gelder von einer anderen Bank auf ein Sparkonto 1 bei der Bernerland Bank zu übertragen, lohnt sich. Ab Kontoeröffnung profitieren Sie während sechs Monaten von unserem Vorzugszins von 0,75 %. Anschliessend gilt der jeweils aktuelle Zinssatz für das Sparkonto 1.
Geplant sparen: Dank einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kann sich Ihr Guthaben optimal entwickeln.
Freie Bezüge: Bis 10'000 Franken pro Kalenderjahr sind frei beziehbar. Für höhere Bezüge gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Möchten Sie Sparguthaben von einer anderen Bank auf das Sparkonto 1 der Bernerland Bank übertragen? Nutzen Sie unsere Kündigungsvorlage, um Ihr bestehendes Sparkonto einfach und unkompliziert zu kündigen.
Kündigungsschreiben «Aktuelle Bank»
Der Vorzugszins gilt nur für neue Sparguthaben, die bisher nicht bei der Bernerland Bank geführt wurden. Nicht dazu zählen Gelder, die Sie ab dem 1. Oktober 2026 von der Bernerland Bank abziehen und innerhalb von einem Jahr wieder zur Bernerland Bank zurückführen.
Ab Kontoeröffnung profitieren Sie während sechs Monaten vom Vorzugszins auf neue Sparguthaben. Anschliessend gilt der aktuelle Zinssatz des Sparkonto 1.
Nein. Der Vorzugszins gilt ausschliesslich für neue Sparguthaben, die Sie von einer anderen Bank auf ein Sparkonto 1 bei der Bernerland Bank übertragen. Für bestehendes Guthaben auf Ihrem Sparkonto 1 gilt der jeweils aktuelle Zinssatz.
Bis 10'000 Franken pro Kalenderjahr können Sie frei beziehen. Für höhere Bezüge gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten