Im Schweizer Zahlungsverkehr stehen wichtige Anpassungen an. Diese betreffen die Rechnungsstellung, die Übermittlung von Zahlungsdateien sowie den Zugriff über EBICS bei allen Banken. Ab November 2026 verarbeiten wir Zahlungen nur noch, wenn sie die neuen Anforderungen erfüllen. Werden Zahlungen unvollständig oder nicht korrekt erfasst, weist das System sie zurück.
Die anstehenden Änderungen wirken sich auf verschiedene Bereiche Ihrer Zahlungsabwicklung aus. Prüfen Sie frühzeitig, ob bei Ihnen im Unternehmen Anpassungen notwendig sind und setzen Sie diese bis zu den genannten Fristen um.
Erfassen Sie Absender- und Empfängerangaben einheitlich und in separaten Feldern – sowohl für Inland- als auch für Auslandszahlungen. Geben Sie mindestens Name, PLZ, Ort und Land an. Bei Auslandszahlungen empfehlen wir zusätzlich Strasse und Hausnummer anzugeben.
Für regelmässige Zahlungen nutzen viele Rechnungsempfängerinnen und -empfänger einen Dauerauftrag. Stellen Sie deshalb langfristige QR-Rechnungen neu aus und versenden Sie diese rechtzeitig.
Für die Übermittlung von Zahlungsdateien ins Digital Banking gilt ab 20. November 2026 ausschliesslich das Format «pain.001 V9». Dafür ist beim Kommunikationsstandard EBICS die Version 3.0 Voraussetzung.
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater ist gerne persönlich für Sie da.
