Anpassungen im Zahlungsverkehr, Digital Banking, EBICS

Änderungen im Zahlungsverkehr – jetzt prüfen und anpassen

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Änderungen im Zahlungsverkehr – jetzt prüfen und anpassen

Im Schweizer Zahlungsverkehr stehen wichtige Anpassungen an. Diese betreffen die Rechnungsstellung, die Übermittlung von Zahlungsdateien sowie den Zugriff über EBICS bei allen Banken.  Ab November 2026 verarbeiten wir Zahlungen nur noch, wenn sie die neuen Anforderungen erfüllen. Werden Zahlungen unvollständig oder nicht korrekt erfasst, weist das System sie zurück. 

 

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Zahlungsvorlagen prüfen und anpassen
    Erfassen Sie Absender- und Empfängerangaben einheitlich und in separaten Feldern – sowohl für Inland- als auch für Auslandszahlungen. Geben Sie mindestens Name, PLZ, Ort und Land an.

  • QR-Rechnungen prüfen und bei Bedarf neu ausstellen
    Für regelmässige Zahlungen nutzen viele Rechnungsempfängerinnen und -empfänger einen Dauerauftrag. Stellen Sie deshalb langfristige QR-Rechnungen neu aus und versenden Sie diese rechtzeitig. 

  • Zahlungssoftware prüfen und EBICS aktualisieren
    Stellen Sie Ihre Zahlungssoftware auf das Format «pain.001 V9» um und aktualisieren Sie EBICS auf die «Version 3.0».

 

Im Überblick: Was sich ab November 2026 ändert 

Die anstehenden Änderungen wirken sich auf verschiedene Bereiche Ihrer Zahlungsabwicklung aus. Prüfen Sie frühzeitig, ob bei Ihnen im Unternehmen Anpassungen notwendig sind und setzen Sie diese bis zu den genannten Fristen um.

 

Zahlungsvorlagen prüfen und bis am 14. November 2026 anpassen

Erfassen Sie Absender- und Empfängerangaben einheitlich und in separaten Feldern – sowohl für Inland- als auch für Auslandszahlungen. Geben Sie mindestens Name, PLZ, Ort und Land an. Bei Auslandszahlungen empfehlen wir zusätzlich Strasse und Hausnummer anzugeben. 

  • Prüfen Sie Ihre Zahlungsvorlagen und Daueraufträge auf die neuen Anforderungen und passen Sie diese bei Bedarf an.

QR-Rechnungen prüfen und bis am 14 November 2026 neu ausstellen

Für regelmässige Zahlungen nutzen viele Rechnungsempfängerinnen und -empfänger einen Dauerauftrag. Stellen Sie deshalb langfristige QR-Rechnungen neu aus und versenden Sie diese rechtzeitig. 

  • Prüfen Sie, ob die ausgestellten QR-Rechnungen den neuen Vorgaben entsprechen. Falls nicht, erstellen Sie neue QR-Rechnungen und stellen Sie diese den Rechnungsempfängerinnen und -empfängern frühzeitig zu. Hilfestellung bietet Ihnen die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» von SIX.

 

«Implementation Guidelines QR-Rechnung»


Zahlungssoftware prüfen und EBICS aktualisieren bis am 20. November 2026

Für die Übermittlung von Zahlungsdateien ins Digital Banking gilt ab 20. November 2026 ausschliesslich das Format «pain.001 V9». Dafür ist beim Kommunikationsstandard EBICS die Version 3.0 Voraussetzung. 

  • Nutzen Sie eine ältere Version wie «EBICS 2.4» oder «EBICS 2.5» oder ein älteres Dateiformat wie «pain.001 V3»? Dann stellen Sie bitte auf «EBICS 3.0» und das Format «pain.001 V9» um. Kontaktieren Sie Ihren Zahlungssoftwareanbieter frühzeitig, um die Umstellung vorzunehmen.

 

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Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater ist gerne persönlich für Sie da.

 

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Weitere Informationen

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