Die Bernerland Bank strebt «zäme füretsi»Die europäischen Finanzinstitute haben gemeinsam einen Standard entwickelt, mit dem Überweisungen nach Europa so einfach und günstig wie im Inland ...

SEPA-Überweisungen

SEPA-Überweisungen

SEPA-Überweisungen

Die europäischen Finanzinstitute haben gemeinsam einen Standard entwickelt, mit dem Überweisungen nach Europa so einfach und günstig wie im Inland funktionieren. Zu den Teilnehmern von SEPA (Single Euro Payments Area) gehören sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ausserdem gehören auch die Schweiz, Monaco, San Marino, das Fürstentum Andorra sowie der Vatikanstaat zu den Mitgliedern.


Vorteile von SEPA-Überweisungen

  • Wickeln Sie Ihre SEPA-Zahlungen einfach und bequem über das Digital Banking ab.
  • SEPA-Zahlungen werden spätestens nach drei Bankwerktagen gutgeschrieben.
  • Die einheitlichen Prüfkriterien für SEPA-Zahlungen sorgen dafür, dass Ihre Zahlung sicher bei der/die Zahlungsempfänger/in ankommt.

 

Bedingungen für eine SEPA-Überweisung

  • Die Zahlung erfolgt in Euro
  • Zahlung geht in ein SEPA-Land
  • Die Empfängerbank ist SEPA-Teilnehmerin
  • IBAN (International Bank Account Number) der Empfängerin bzw. des Empfängers ist angegeben
  • Name und Adresse der Empfängerin bzw. des Empfängers sind angegeben
  • BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank ist angegeben
  • Es sind keine Instruktionen wie «Express», Gebühreninstruktionen oder Leitwegbestimmungen möglich
  • Bei der Gebührenauswahl für die Auslandszahlung ist «SHA» gewählt

Kostenaufteilung bei Auslandszahlungen

Bei Auslandsüberweisungen fallen Gebühren an. Wer diese bezahlt, hängt von der gewählten Kostenaufteilung ab. Nutzen Sie unsere Hilfestellung, damit Sie bei Auslandsüberweisungen die Kosten richtig aufteilen.

 

Zahlungsausgang

Kosten zu Lasten Auftraggeber/in (OUR) Sie übernehmen die Vergütungsgebühr sowie die Fremdspesenpauschale für die Auslandsüberweisung. Der/die Zahlungsempfänger/in erhält den vollen Überweisungsbetrag. Die Bank des Zahlungsempfängers kann für die eingehende Zahlung zusätzliche Gebühren erheben. Diese Kosten trägt der Zahlungsempfänger selbst.
Kostenaufteilung (SHA)
Pflicht für SEPA-Zahlungen
Sie übernehmen die Vergütungsgebühr für die Auslandsüberweisung. Die Fremdspesenpauschale geht zu Lasten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers. Wir ziehen diese Gebühr vorgängig vom Überweisungsbetrag ab.
Kosten zu Lasten Empfänger/
in (BEN)

Der/die Zahlungsempfänger/in übernimmt die Vergütungsgebühr sowie die Fremdspesenpauschale. Beide Gebühren ziehen wir vorgängig vom Überweisungsbetrag ab.

Hinweis:
Wählen Sie diese Kostenaufteilung nur, wenn Sie dies vorab mit dem/der Zahlungsempfänger/in vereinbart haben.

Zahlungseingang

Kosten zu Lasten Auftraggeber/in (OUR) Für Sie fallen keine Gebühren an, da der/die Auftraggeber/in sämtliche Kosten übernimmt.
Kostenaufteilung (SHA) Sie übernehmen die Fremdspesenpauschale. Diese Gebühr zieht die Bank der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vorgängig vom Überweisungsbetrag ab.
Kosten zu Lasten Begünstigen
(BEN)
Sie übernehmen die Vergütungsgebühr sowie die Fremdspesenpauschale. Beide Gebühren zieht die Bank der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vorgängig vom Überweisungsbetrag ab.

Konditionen

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