Seit ein paar Jahren standardisiert die Schweiz den Zahlungsverkehr. Die Standardisierung soll den nationalen und globalen Zahlungsverkehr vereinfachen. Die Einführung der QR-Rechnung betrifft sowohl Privatkunden, als auch Firmenkunden in ihrem Alltag. Sara Hügli und Andrea Röthlisberger, Produktverantwortliche für den Bereich Zahlen, fassen die wichtigsten Änderungen zusammen.
Der Schweizer Zahlungsverkehr wird im Laufe der nächsten Jahre auf der Basis des international anerkannten Standards ISO 20022 vereinheitlicht. Dabei werden die bis heute sehr verschiedenen Zahlungssysteme der Finanzinstitute zusammengeführt, alle bisherigen Formate sowie Verfahren abgelöst und die Einzahlungsscheine durch die neue QR-Rechnung ersetzt.
Als nächster Schritt in Richtung ISO-Standard führt der Finanzplatz Schweiz die QR-Rechnung ein. Ab dem 30. Juni 2020 kommen Rechnungen mit einem QR-Code in Umlauf. Sie lösen den roten und orangen Einzahlungsschein ab. In den QR-Code verpacken Rechnungssteller alle notwendigen Informationen für die Überweisung. «Dadurch soll sich die Anzahl an Transaktionen verringern, die die Banken wegen fehlerhaften Angaben zurückweisen muss», erklärt Andrea Röthlisberger, Produktmanagerin Bereich Zahlen. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber der bisherigen fehleranfälligen Referenznummer.
Bis Ende 2021 sollen nur noch QR-Rechnungen im Umlauf sein.
Privatkunden erhalten also ab Juli die ersten Rechnungen mit einem QR-Code. Sara Hügli, Produktmanagerin Bereich Zahlen, versichert, die Infrastruktur der Bernerland Bank könne die neue Form der Rechnungen von Anfang an verarbeiten. «Die Mobile Banking App bekommt pünktlich ein Update. Anschliessend lassen sich damit sowohl Referenznummern, als auch QR-Codes scannen», präzisiert sie.
Die Erfassung von Zahlungen wird noch einfacher, da im QR-Code alle Informationen wie beispielsweise Zahlungsempfänger, Kontodaten, Adresse und Betrag enthalten sind. «Diese Daten müssen unsere Kunden nicht mehr manuell eintippen», streicht Sara Hügli den Vorteil heraus. Auch sei es nach wie vor möglich, die Rechnungen mit den sogenannten «Blitzaufträgen» der Bank einzureichen.
«Die QR-Rechnungen sind ebenfalls perforiert. So können unsere Kunden den Zahlteil abreissen und ihn dem «Blitzauftrag» beilegen», erläutert Sara Hügli. Für Privatpersonen ändert sich somit wenig.
Die Unternehmen haben bereits einige Änderungen im Zusammenhang mit der Harmonisierung erfolgreich gemeistert. «Nun müssen die Unternehmen Ihre Buchhaltungsprogramme fit machen, damit diese auch die QR-Rechnungen generieren und verarbeiten können», so Andrea Röthlisberger.
Unternehmen, die die Referenznummern ihrer Rechnungen bis anhin selber generiert haben, benötigen neu die QR-IID der Bank und die QR-IBAN Ihres Bankkontos. «Die QR-IID gibt an, welche Bank das Konto führt. Die QR-IBAN stellt das richtige Format der entsprechenden Kontonummer dar», detailliert Andrea Röthlisberger. Die QR-IBAN sei aber nur fürs Ausstellen von QR-Rechnungen zu verwenden. Für Forderungen ohne Referenznummern oder bei Belastungen sei nach wie vor die «normale» IBAN-Nummer einzusetzen, erklärt die Spezialistin für Zahlungsverkehr.
Zu Beginn scheint die Umstellung auf die QR-Rechnungen ein regelrechter Dschungel an Informationen zu sein. Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater bringen gerne Licht ins Dunkle. Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.
Einführung QR-Rechnung | 30. Juni 2020 |
QR-IID Bernerland Bank | 30026 |
Bestellung von vorgedruckten QR-Rechnungen (analog orange Einzahlungsscheine) |
Via Bestellformular |
Bestellung von QR-Rechnugnsformularen A4 zum selber Andrucken (CHF 50.00 für 1'000 Stk.) |
info@bernerlandbank.ch |
Häufig gestellte Fragen zur QR-Rechnung | FAQ paymentstandards.ch |
Vorgaben zur Gestaltung der QR-Rechnung | Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung |
Regula Oppliger
ehemalige Projektverantwortliche Marketing