Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen
- Wer soll mich vertreten, wenn ich urteilsunfähig werde?
- Wann schaltet sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein?
- Wann sollte ich den Vorsorgeauftrag notariell beglaubigen lassen?
Ziel des Ehevertrags
- Vermögen absichern, Ehegattin oder Ehegatte begünstigen
Vorteile mit einem Vorsorgeauftrag
- Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Interesse handelt
Der Vorsorgeauftrag tritt erst bei Ihrer Urteilsunfähigkeit in Kraft
Bei Bedarf lässt sich der Vorsorgeauftrag ändern
Die Kosten bis zur Unterschrift
Sie schreiben Ihren Vorsorgeauftrag ab Vorlage handschriftlich nieder:
- Besprechung Ihrer Möglichkeiten inklusive Erstellen einer Vorlage Ihres Vorsorgeauftrags: ab CHF 250
- Die Kosten für eine allfällige Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern
Der Weg zum Vorsorgeauftrag
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Bernerland Bank kennt Sie und Ihre Vermögenssituation. Nutzen Sie diesen Vorteil, wenn Sie einen Vorsorgeauftrag abschliessen. Wir begleiten Sie in vier Schritten bis zum Abschluss Ihres Vorsorgeauftrags.
- Bedürfnisabklärung
Erstgespräch bei der Bernerland Bank. Welche Bedürfnisse haben Sie? Was ist möglich?
- Erstellung
Mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater definieren Sie die genauen Inhalte des Vorsorgeauftrags. Im Anschluss erstellen wir alle Unterlagen.
- Übergabe
Zweitgespräch bei der Bernerland Bank. Besprechung und Übergabe des Vorsorgeauftrags.
- Finalisierung und allfällige Beurkundung
Sie schreiben den erstellten Vorsorgeauftrag handschriftlich nieder und bestätigen diesen mit Ihrer Unterschrift. Falls Sie hierfür nicht mehr in der Lage sind, können Sie den Vorsorgeauftrag durch eine Notarin oder einen Notar beurkunden lassen. Wir stellen gerne den Kontakt zu einem regionalen Notariatsbüro her.
Ab sofort sind Sie und Ihre persönlichen Interessen bei einer
Urteilsunfähigkeit abgesichert.