Die Bernerland Bank strebt «zäme füretsi»Ein Unfall oder eine Krankheit kann jede und jeden treffen. Mit dem Vorsorgeauftrag schaffen Sie die rechtliche Grundlage, damit Ihre ...

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Vorsorgeauftrag

Bild (Privatkunden)

Vorsorgeauftrag

Ein Unfall oder eine Krankheit kann jede und jeden treffen. Mit dem Vorsorgeauftrag schaffen Sie die rechtliche Grundlage, damit Ihre Vertrauensperson Sie vertreten kann. Diese regelt im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Verantwortlichkeiten.


Im Erstgespräch erhalten Sie Antwort auf wichtige Fragen

  • Wer soll mich vertreten, wenn ich urteilsunfähig werde?
  • Wann schaltet sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein?
  • Wann sollte ich den Vorsorgeauftrag notariell beglaubigen lassen?

 

Ziel des Ehevertrags

  • Vermögen absichern, Ehegattin oder Ehegatte begünstigen

Vorteile mit einem Vorsorgeauftrag

  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Interesse handelt
    Der Vorsorgeauftrag tritt erst bei Ihrer Urteilsunfähigkeit in Kraft
    Bei Bedarf lässt sich der Vorsorgeauftrag ändern

Die Kosten bis zur Unterschrift

Sie schreiben Ihren Vorsorgeauftrag ab Vorlage handschriftlich nieder:
  • Besprechung Ihrer Möglichkeiten inklusive Erstellen einer Vorlage Ihres Vorsorgeauftrags: ab CHF 250
  • Die Kosten für eine allfällige Beurkundung richten sich nach den offiziellen Notartarifen des Kantons Bern

 

Der Weg zum Vorsorgeauftrag

Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater bei der Bernerland Bank kennt Sie und Ihre Vermögenssituation. Nutzen Sie diesen Vorteil, wenn Sie einen Vorsorgeauftrag abschliessen. Wir begleiten Sie in vier Schritten bis zum Abschluss Ihres Vorsorgeauftrags.

  1. Bedürfnisabklärung
    Erstgespräch bei der Bernerland Bank. Welche Bedürfnisse haben Sie? Was ist möglich? 
  2. Erstellung
    Mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater definieren Sie die genauen Inhalte des Vorsorgeauftrags. Im Anschluss erstellen wir alle Unterlagen. 
  3. Übergabe
    Zweitgespräch bei der Bernerland Bank. Besprechung und Übergabe des Vorsorgeauftrags.
  4. Finalisierung und allfällige Beurkundung
    Sie schreiben den erstellten Vorsorgeauftrag handschriftlich nieder und bestätigen diesen mit Ihrer Unterschrift. Falls Sie hierfür nicht mehr in der Lage sind, können Sie den Vorsorgeauftrag durch eine Notarin oder einen Notar beurkunden lassen. Wir stellen gerne den Kontakt zu einem regionalen Notariatsbüro her.

Ab sofort sind Sie und Ihre persönlichen Interessen bei einer
Urteilsunfähigkeit abgesichert.

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