Die europäischen Finanzinstitute haben gemeinsam einen Standard entwickelt, mit dem Überweisungen nach Europa so einfach und günstig wie im Inland funktionieren. Zu den Teilnehmern von SEPA (Single Euro Payments Area) gehören sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ausserdem gehören auch die Schweiz, Monaco, San Marino, das Fürstentum Andorra sowie der Vatikanstaat zu den Mitgliedern.
Bei Auslandsüberweisungen fallen Gebühren an. Wer diese bezahlt, hängt von der gewählten Kostenaufteilung ab. Nutzen Sie unsere Hilfestellung, damit Sie bei Auslandsüberweisungen die Kosten richtig aufteilen.
Zahlungsausgang
| Kosten zu Lasten Auftraggeber/in (OUR) | Sie übernehmen die Vergütungsgebühr sowie die Fremdspesenpauschale für die Auslandsüberweisung. Der/die Zahlungsempfänger/in erhält den vollen Überweisungsbetrag. Die Bank des Zahlungsempfängers kann für die eingehende Zahlung zusätzliche Gebühren erheben. Diese Kosten trägt der Zahlungsempfänger selbst. |
| Kostenaufteilung (SHA) Pflicht für SEPA-Zahlungen |
Sie übernehmen die Vergütungsgebühr für die Auslandsüberweisung. Die Fremdspesenpauschale geht zu Lasten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers. Wir ziehen diese Gebühr vorgängig vom Überweisungsbetrag ab. |
| Kosten zu Lasten Empfänger/ in (BEN) |
Der/die Zahlungsempfänger/in übernimmt die Vergütungsgebühr sowie die Fremdspesenpauschale. Beide Gebühren ziehen wir vorgängig vom Überweisungsbetrag ab. Hinweis: |
Zahlungseingang
| Kosten zu Lasten Auftraggeber/in (OUR) | Für Sie fallen keine Gebühren an, da der/die Auftraggeber/in sämtliche Kosten übernimmt. |
| Kostenaufteilung (SHA) | Sie übernehmen die Fremdspesenpauschale. Diese Gebühr zieht die Bank der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vorgängig vom Überweisungsbetrag ab. |
| Kosten zu Lasten Begünstigen (BEN) |
Sie übernehmen die Vergütungsgebühr sowie die Fremdspesenpauschale. Beide Gebühren zieht die Bank der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vorgängig vom Überweisungsbetrag ab. |