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Wie kann ich Steuern sparen?

04.05.2018

Jedes Jahr wiederholt sich der Termin zum Einreichen der Steuererklärung und damit die Steuerdeklaration des Vorjahres. Letztes Jahr wurden die abzugsfähigen Fahrkosten von Arbeitnehmenden zum ersten Mal begrenzt. Das erhöht die Steuerlast. Folglich drängt sich die sowieso schon präsente Frage noch mehr auf: Wie kann ich Steuern optimieren?

Bis am 15. März läuft die Frist für das Einreichen der Steuererklärung für Privatpersonen. Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit gilt der 15. Mai als Frist. Diese Termine lösen oft eine gewisse Hektik aus; trotz der digitalen Lösung „TaxMe-Online“. Sie vereinfacht zwar das Ausfüllen der Steuererklärung, macht die Auswirkungen aber unmittelbar oder spätestens bei der Eröffnung der Veranlagungsverfügung ersichtlich.

Mit dem Ausfüllen der Steuererklärung kommt automatisch immer wieder dieselbe Frage auf: Wie kann ich Steuern sparen?

Höhere Steuerlast wegen begrenzt abzugsfähiger Fahrkosten

Die Frage hat seit dem Steuerjahr 2016 noch mehr Berechtigung, denn seit da sind bei den Berufskosten für Arbeitnehmende die abzugsfähigen Fahrkosten begrenzt. Aktuell können bei den Kantons- und Gemeindesteuern noch maximal CHF 6'700, bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 3'000 geltend gemacht werden. Dies bei einem Ansatz pro Autokilometer von 70 Rappen.

Was heisst das konkret? Ein Arbeitspensum von 100% berechnet sich in der Regel mit 220 Arbeitstagen. Auf Ebene Kantons- und Gemeindesteuer können Sie pro Tag rund 43 km steuerlich geltend machen. Längere Arbeitswege gehen also zu Lasten der arbeitnehmenden Person. Und die sind im Streusiedlungsgebiet des Kantons Bern oft nicht vermeidbar.

Der nicht abzugsfähige längere Arbeitsweg erhöht also das steuerbare Einkommen. Die Folge: Die Steuerbelastung von Arbeitnehmenden steigt.

Steuern optimieren mit der Säule 3a

Wie also können Sie Steuern optimieren? Wenn Sie im ersten Jahr der begrenzten Fahrkosten unangenehme Erfahrungen gemacht haben, stellen Sie sich diese Frage sicher spätestens mit der Steuerberechnung für das Jahr 2017.

Steueroptimierung ist auf einfache Weise durch den Aufbau einer 3. Säule möglich. Für Angestellte mit Pensionskasse beträgt der Abzug oder die Einzahlung pro Kalenderjahr höchstens CHF 6'768, für Selbständigerwerbende sind es 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, begrenzt auf höchstens CHF 33'840. Je nach erzieltem Einkommen lassen sich leicht Steuern von CHF 1'000.00 und mehr Franken einsparen.

Der so ersparte Betrag wird zwar beim Bezug besteuert. Jedoch erfolgt diese Besteuerung zum Rentensatz, getrennt vom übrigen Einkommen. Das heisst, Sie bezahlen im Endeffekt weniger Steuern.

Doppelt gemoppelt: Sparen für den Ruhestand

Die Einzahlung in ein Säule-3a-Konto hat übrigens einen positiven Nebeneffekt. Mit Blick auf die Entwicklung der Alterspyramide sind wir als Gesellschaft zunehmend gefordert, freiwillig Ersparnisse zu bilden. Dank dieser Ersparnisse erhöht sich die finanzielle Sicherheit im wohlverdienten Ruhestand.

Ihre finanzielle Situation ermöglicht Ihnen die Einzahlung des Maximalbetrags nicht? Dann zahlen Sie einfach so viel in die Säule 3a ein, wie es Ihr Budget zulässt. Versuchen Sie zum Beispiel für den Anfang, monatlich einen kleinen Betrag einzuzahlen. Das lässt sich oft besser mit der eigenen Finanzplanung vereinbaren, als wenn Sie auf einen Schlag ein paar hundert oder gar tausend Franken „ausgeben“.

Gerne beraten Sie unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater zur optimalen Lösung Sie.

 

Erika Leuenberger