Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder sich selbständig machen, benötigen Sie eine Lösung für Ihr Freizügigkeitsguthaben. Wenn Sie bei einem Stellenwechsel nicht das gesamte Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen müssen, können Sie auch einen Teil in der selbst gewählten Freizügigkeitslösung belassen.
Über die Privor Freizügigkeitsstiftung, ein Gemeinschaftswerk der Regionalbanken, bieten wir das klassische Freizügigkeitskonto.
Flyer Privor Freizügigkeit 2. Säule
Zinssatz | 0.000 % |
Kontoführungsspesen | kostenlos |
Wenn Sie von einem zusätzlichen Ertragspotenzial profitieren möchten, stehen Ihnen beim Privor Freizügigkeitskonto mehrere BVG-konforme Anlagen mit unterschiedlichen Portfoliogewichtungen zur Auswahl. Diese fondsgebundene Anlageformen entsprechen einem für Vorsorgezwecke gebundenen Depot, zu dem Sie über die Privor Freizügigkeitsstiftung Zugang erhalten.
Sie entscheiden zwischen unterschiedlichen Depotstrategien, je nachdem, welche Ertragschancen Sie verfolgen wollen und welche Wertschwankungen Sie verkraften können. Je grösser bei einer Wertschriftenlösung der Aktien- und der Fremdwährungsanteil sind, desto höher sind einerseits die Ertragschancen, anderseits steigt auch das Risiko. Die Privor Freizügigkeitsstiftung arbeitet mit etablierten, BVG-konform geführten Anlagestiftungen zusammen.
Flyer Privor Freizügigkeitskonto
Swisscanto BVG 3 Portfolio 25 RT CHF
Swisscanto BVG 3 Portfolio 45 RT CHF
Swisscanto BVG 3 Portfolio 75 RT CHF
OLZ Equity World Optimized ESG (CHF hedged)
Die Wertschriftenlösung setzt sich aus einem Privor Freizügigkeitskonto und einem Vorsorgedepot zusammen. Ihre Einzahlungen werden an bestimmten Terminen in den von Ihnen gewählten Titel investiert. Über die Strukturierung der Depots und die Verteilung der Anlagen informieren wir Sie gern im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Depotgebühr | 0.35 % pro Jahr vom Depotwert |
Transaktionen | 0.80 % |
Retrozessionen (Drittentschädigungen) | Keine |
Die Zusammensetzung der Anlagefonds kann sich laufend anpassen.
Die Kapitalauszahlungen unterstehen einer günstigen Sonderbesteuerung. Das Vorsorgekapital können Sie neben dem Bezug bei Pensionierung auch in diesen Situationen beziehen:
Die Privor Freizügigkeitsstiftung ist ein Gemeinschaftswerk der Regionalbanken. Sie dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Freizügigkeitsfall.