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Privor Freizügigkeit 2. Säule

Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder sich selbständig machen, benötigen Sie eine Lösung für Ihr Freizügigkeitsguthaben. Wenn Sie bei einem Stellenwechsel nicht das gesamte Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen müssen, können Sie auch einen Teil in der selbst gewählten Freizügigkeitslösung belassen.

Vorsorgelösungen

Privor Freizügigkeitskonto

Mit dem Freizügigkeitskonto parkieren Sie ganz einfach Ihr Vorsorgevermögen aus der Pensionskasse. Sie profitieren von einem festen Zinssatz und Steuervorteilen.

 

Zinssatz 0,60 %
Kontoführungsspesen CHF 3 pro Monat

 

Factsheet Freizügigkeitskonto

Kontoübersicht Freizügigkeitskonto

Privor Wertschriftenlösung Freizügigkeit

Mit der Wertschriftenlösung profitieren Sie von höheren Renditechancen als bei der klassischen Kontolösung. Ob Sie dabei einen Teil oder Ihr gesamtes Vorsorgekapital fondsgebunden anlegen, entscheiden Sie selbst. Wir bieten über die Privor-Stiftung verschiedene Fonds mit unterschiedlichen Aktienanteilen an. Der Aktienanteil bestimmt dabei Ihre Renditechancen. Je höher Ihre Risikobereitschaft und Risikofähigkeit ist, umso grösser darf der Aktienanteil im gewählten Fonds sein.

Factsheet Freizügigkeitskonto

Kontoübersicht Freizügigkeitsdepot

Fondsangebote

Swisscanto BVG 3 Portfolio 25 Aktiv CHF

Swisscanto BVG 3 Portfolio 45 Passiv CHF

Swisscanto BVG 3 Portfolio 75 Passiv CHF

Swisscanto BVG 3 Portfolio 95 Passiv CHF

OLZ Equity World Optimized ESG (CHF hedged)

Die Wertschriftenlösung setzt sich aus einem Privor Freizügigkeitskonto und einem Vorsorgedepot zusammen. Ihre Einzahlungen werden an bestimmten Terminen in den von Ihnen gewählten Titel investiert. Über die Strukturierung der Depots und die Verteilung der Anlagen informieren wir Sie gern im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

Konditionen

Depotgebühr 0.35 % pro Jahr vom Depotwert
Transaktionen 0.80 %
Retrozessionen (Drittentschädigungen) Keine

Die Zusammensetzung der Anlagefonds kann sich laufend ändern. Für detaillierte Angaben wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.

Auszahlung des Vorsorgekapitals

Die Kapitalauszahlungen unterstehen einer günstigen Sonderbesteuerung. Das Vorsorgekapital können Sie in folgenden Situationen beziehen:

  • Für die Überweisung an eine neue Pensionskasse bei Wiederaufnahme der Arbeit.
  • Für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
  • Für den Erwerb oder den Bau von selbstbewohntem Wohneigentum.
  • Für die Auswanderung.
  • Beim Bezug einer vollen Invalidenrente oder im Todesfall.
  • Für die Altersvorsorge fünf Jahre vor bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters*.

*Ab 1. Januar 2030 müssen Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig sein, um Ihr Freizügigkeitskonto fortzuführen.

 

Privor Freizügigkeitsstiftung

Die Privor Freizügigkeitsstiftung ist ein Gemeinschaftswerk der Regionalbanken. Sie dient der Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Freizügigkeitsfall.

Privor Freizügigkeitsstiftung